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   OVG Niedersachsen, 28.01.2020 - 13 LA 165/19   

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OVG Niedersachsen, 28.01.2020 - 13 LA 165/19 (https://dejure.org/2020,1157)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.01.2020 - 13 LA 165/19 (https://dejure.org/2020,1157)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Januar 2020 - 13 LA 165/19 (https://dejure.org/2020,1157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 RuStAG; § 10 Abs 1 S 1 Nr 4 RuStAG; § 4 Abs 1 RuStAG; § 4 Abs 3 RuStAG; § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO; § 124a Abs 4 S 4 VwGO; § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO; § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO
    Antrag auf Zulassung der Berufung; Einbürgerung; ernstliche Zweifel, verneint; Identität; Identitätsklärung; Staatsangehörigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15

    Alternativenprüfung; Bestimmtheit; Duldungsanordnung; wasserrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2020 - 13 LA 165/19
    Hierzu bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen (vgl. Senatsbeschl. v. 31.8.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 8; Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth u.a., VwGO, 7. Aufl. 2018, § 124a Rn. 80 jeweils m.w.N.).

    Daher erfordert die ordnungsgemäße Darlegung dieses Zulassungsgrundes eine konkrete Bezeichnung der Rechtsfragen, in Bezug auf die sich solche Schwierigkeiten stellen, und Erläuterungen dazu, worin diese besonderen Schwierigkeiten bestehen (vgl. Senatsbeschl. v. 31.8.2017, a.a.O., Rn. 50; Kopp/.

    Eine solche grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine höchstrichterlich noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang ungeklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich im Rechtsmittelverfahren stellen würde und im Interesse der Einheit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung durch das Berufungsgericht bedarf (vgl. Senatsbeschl. v. 31.8.2017, a.a.O., Rn. 53 m.w.N.).

  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 27.10

    Anspruchseinbürgerung; Amtsermittlungsgrundsatz; Asylberechtigte;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2020 - 13 LA 165/19
    Unabhängig davon, dass über die Frage des Erfordernisses einer geklärten Identität in diesem Zusammenhang höchstrichterlich noch nicht entschieden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.9.2011 - BVerwG 5 C 27.10 -, BVerwGE 140, 311, 315 -, juris Rn 17), bestehen doch wesentliche Unterschiede zur Situation der Kläger.
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2020 - 13 LA 165/19
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind zu bejahen, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, BVerfGE 125, 104, 140 - juris Rn. 96).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2020 - 13 LA 165/19
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich dabei auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542, 543 - juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 15.08.2014 - 8 LA 172/13
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2020 - 13 LA 165/19
    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 15.8.2014 - 8 LA 172/13 -, GewArch 2015, 84, 85 - juris Rn. 15; Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124 Rn. 35 ff. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.04.2024 - 13 LA 61/23

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Einbürgerung; Identität; Klärung;

    Der Senat geht daher in seiner Rechtsprechung davon aus, dass das Erfordernis der Identitätsklärung für die Einbürgerung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 StAG auch bei im Bundesgebiet geborenen Ausländern sachlich gerechtfertigt ist (vgl. Senatsbeschl. v. 28.1.2020 - 13 LA 165/19 -, juris Leitsatz und Rn. 6).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2021 - 4 LB 7/20

    Einbürgerung eines anerkannten Asylbewerbers in den deutschen Staatsverband

    Zudem rechtfertigt der grundlegende Unterschied zwischen einer Einbürgerung durch Verwaltungsakt und einem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt kraft Gesetzes eine unterschiedliche Behandlung der jeweiligen Fallgruppen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 13 LA 165/19 -, juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2024 - 19 A 3057/21

    Einbürgerung in Deutschland geborener Kinder ausländischer Eltern mit ungeklärter

    Bejahend OVG Schl.-Holst., Urteil vom 20. April 2021 - 4 LB 7/20 -, juris, Rn. 37; Hailbronner/Gnatzy, in: Hailbronner/Kau/Gnatzy/Weber, Staatsangehörigkeitsrecht, 7. Aufl. 2022, § 10 StAG, Rn. 23; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 13 LA 165/19 -, juris, Rn. 6; VG Schleswig, Urteil vom 27. Mai 2020 - 9 A 185/18 -, juris, Rn. 32; Berlit, in: Fritz/Vormeier (Hrsg.), Gemeinschaftskommentar zum Staatsangehörigkeitsrecht (GK-StAR), Stand: Aktualisierungslieferung Nr. 42, Juni 2023, IV-2 § 10 StAG, Rn. 78.22; zum geringeren Gewicht der staatlichen Sicherheitsinteressen bei in Deutschland geborenen Kindern ausländischer Eltern ungeklärter Identität vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 2011 - 5 C 27.10 -, BVerwGE 140, 311, juris, Rn. 17.
  • VG Schleswig, 27.05.2020 - 9 A 185/18

    Staatsangehörigkeitsrecht - Einbürgerung bei ungeklärter Identität eines in

    Die grundlegenden Unterschiede zwischen einer Einbürgerung durch Verwaltungsakt und dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt kraft Gesetzes rechtfertigen eine unterschiedliche Behandlung der jeweiligen Fallgruppen (OVG Lüneburg, B. v. 28.01.2020 - 13 LA 165/19 -, juris Rn.6).
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